Vergaberecht, Öffentliches Recht - Sicherheit bei der öffentlichen Auftragsvergabe.
Öffentliche Aufträge haben eine erhebliche volkswirtschaftliche Bedeutung. Für ihre Vergabe haben der europäische und der nationale Gesetzgeber komplexe Regeln geschaffen, die öffentliche Auftraggeber bei der Konzeption und Durchführung von Vergabeverfahren sowie Bieter bei der Angebotserstellung zu beachten haben.
Wir verfügen über jahrelange Expertise im Bereich der öffentlichen Auftragsvergabe. Wir begleiten unsere Mandanten in sämtlichen Phasen einer Vergabe einschließlich der Durchführung von Vergabenachprüfungsverfahren.
Auf Wunsch konzipieren und steuern wir den gesamten Beschaffungsprozess von der Zeitplanung über das Erstellen und Prüfen der Vergabeunterlagen (Leistungsbeschreibung, Vertragsbedingungen, Bewerbungsbedingungen), die Beantwortung von Bieterfragen und Rügen bis hin zur juristischen Bewertung der Angebote.
Gemeinsam mit Ihnen planen und gestalten wir effiziente und rechtssichere Vergabeverfahren. Sie bieten die Gewähr für eine wirtschaftliche Beschaffung.
Gerne beantworten wir Ihre Fragen in einem informellen Gespräch. Nehmen Sie Kontakt zu uns auf!
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