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Private Clients und Vermögensnachfolge, Schenken und Erbrecht - Sichern Sie Ihr Vermögen und Ihre persönliche Nachfolge.

Vermögen erschließt Möglichkeiten. Wir beraten Unternehmer und vermögende Privatpersonen, die sich hierbei stellenden Herausforderungen erfolgreich zu meistern.

Erben kann teuer werden. Nur wer rechtzeitig die Weichen stellt, kann sein Vermögen und seine beruflichen Erfolge verlässlich und streitvermeidend an die nächste Generation weitergeben.

Wir beraten Unternehmer und Privatpersonen vorsorgend bei bei der persönlichen Vermögensnachfolgeplanung und begleiten die Nachlassabwicklung. Hierbei bringen wir unsere Expertise nicht nur bei der Strukturierung einer familieninternen, sondern auch von familienexternen Nachfolgen ein, sei es durch Verkauf oder durch Übertragungen auf Stiftungen. Im Vordergrund stehen dabei immer die Wünsche und Ziele des Mandanten!

Unsere Kompetenzen reichen von der allgemeinen Vermögens- und Nachlassplanung, der Beratung bei vorweggenommenen Erbfolgen und Schenkungen über die Gründung von Stiftungen als Umsetzung des Erblasserwillens, einschließlich der ertrags- und erbschaftssteuerlichen Optimierung, bis hin zur gerichtlichen Vertretung in Erb- und Pflichtteilsstreitigkeiten.

Unsere Spezialisten verfügen über langjährige internationale Erfahrung. In der Zusammenarbeit mit unseren internationalen Partnern ist es für uns daher eine Selbstverständlichkeit, dass grenzüberschreitende Aspekte adäquat und verlässlich berücksichtigt werden und unsere Mandanten eine hervorragende Vernetzung und Steuerung aus einer Hand erhalten.

Unser Leistungsangebot bei der Unternehmens- und Vermögensnachfolge umfasst insbesondere Themengebiete:

  • Nachlassplanung
  • Testamentserstellung und andere letztwillige Verfügungen (z. B. Erbverträge)
  • Testamentsvollstreckung
  • Estate Planning
  • Wealth Management
  • Unternehmensnachfolge
  • Pflichtteilsrecht
  • Nachlassregelungen
  • Gründung von Stiftungen, Trusts etc.
  • Erbschaftssteuerliche Optimierung
  • Familienverfassungen
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Fragen und Antworten zur Erbschaftsteuer
Peter Fabry
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Rechtsanwalt, Steuerberater,
Fachanwalt für Steuerrecht

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Wolfgang Richter
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Michael Althof
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