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Im Falle eines Falles: Steuerabwehrberatung.

Sollten die verschiedenen steuerlichen Standpunkte nur noch in einem Finanzgerichtsverfahren durchsetzbar sein, stehen unsere Steuerberater und Steueranwälte Ihnen beratend zur Seite. Unser gemeinsames Ziel: die Durchsetzung Ihrer Interessen.

Wir sind ebenfalls Ihr kompetenter Ansprechpartner, sollte es zum Steuerfahndungsfall kommen: Wir besprechen mit Ihnen die richtige Strategie und Verteidigung, so auch im Falle einer Selbstanzeige oder im Vorfeld eines drohenden Steuerstrafverfahrens.

Unsere Leistungen im Überblick:

  • Beratung im Vorfeld und im Falle steuerlicher Selbstanzeigen
  • Vertretung bei Betriebsprüfungen
  • Gerichtliche und außergerichtliche Rechtsbehelfe sowie Vertretung vor
    den Finanzgerichten und dem Bundesfinanzhof
  • Beratung im Steuererhebungsverfahren (Stundung, Erlass, Niederschlagung)
  • Beratung/Abwehr bei Vollstreckungs- und anderen Zwangsmaßnahmen der Finanzverwaltung
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Peter Fabry
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Rechtsanwalt, Steuerberater,
Fachanwalt für Steuerrecht

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Roland Hoven
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