Im Falle eines Falles: Steuerabwehrberatung.
Sollten die verschiedenen steuerlichen Standpunkte nur noch in einem Finanzgerichtsverfahren durchsetzbar sein, stehen unsere Steuerberater und Steueranwälte Ihnen beratend zur Seite. Unser gemeinsames Ziel: die Durchsetzung Ihrer Interessen.
Wir sind ebenfalls Ihr kompetenter Ansprechpartner, sollte es zum Steuerfahndungsfall kommen: Wir besprechen mit Ihnen die richtige Strategie und Verteidigung, so auch im Falle einer Selbstanzeige oder im Vorfeld eines drohenden Steuerstrafverfahrens.
Unsere Leistungen im Überblick:
- Beratung im Vorfeld und im Falle steuerlicher Selbstanzeigen
- Vertretung bei Betriebsprüfungen
- Gerichtliche und außergerichtliche Rechtsbehelfe sowie Vertretung vor
den Finanzgerichten und dem Bundesfinanzhof - Beratung im Steuererhebungsverfahren (Stundung, Erlass, Niederschlagung)
- Beratung/Abwehr bei Vollstreckungs- und anderen Zwangsmaßnahmen der Finanzverwaltung